Allgemeine Geschäftsbedingungen der monkeytower internet agency (AGB)
1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Vertrag regelt die Nutzung von Diensten der Firma Olaf Klein, monkeytower internet agency, im folgenden monkeytower genannt, durch den Kunden gegen Entgelt. Die Leistungserbringung durch monkeytower erfolgt auf Grundlage dieser AGB und aufgrund der dementsprechenden Vertragsanlagen. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung und Rücksendung der Vertragsunterlagen und/oder der ersten Erfüllungsleistung der monkeytower zustande.
1.2 Die monkeytower kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
1.3 Soweit monkeytower sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von monkeytower kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
1.4 Die genannten Bestimmungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit monkeytower ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Mündliche Nebenabreden sind solange sie nicht nachträglich schriftlich zum Vertragsbestandteil hinzugefügt wurden ungültig.
1.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der gleichen Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.6 Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne monkeytower-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen von monkeytower für 1.6.1 Produktlieferungen für kaufmännischen/-gewerbliche Besteller,
1.6.2 Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
1.6.3 Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.
1.7 Unter sonstige Aufträge fallen
1.7.1 Hardwarelieferung
1.7.2 Softwarelieferung
1.7.3 Dienstleistungen mit Ausnahme des in 2.1 und den Anlagen zu diesem Vertrag bezeichneten Leistungen.
2 Vertrags- und Leistungsumfang
2.1 monkeytower ermöglicht dem Kunden die Nutzung von Dienstleistungen verschiedener Art, das Einstellen von IT-Equipment, die Nutzung des monkeytower Netzknotens, das überlassen von IT-Equipment soweit nicht anders vereinbart. monkeytower schuldet ein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das von der monkeytower unterhaltene Netz zugänglich zu machen. monkeytower übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs der Informationen bei Nutzern des Internets, soweit nicht ausschließlich das von der monkeytower betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.
2.2 Soweit eine höhere Verfügbarkeit zu diesem Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wird, ist monkeytower verpflichtet, die in 2.1 und den Anlagen zu diesem Vertrag bezeichnete Leistung durchschnittlich zu mindestens 99 % bzw. 99,5 % eines Jahres gemäß des SLA der monkeytower zu gewährleisten. Technisch bedingte Ausfall bzw. Wartungszeiten wird monkeytower so früh wie möglich gegenüber dem Kunden ankündigen. Die Leistung gilt innerhalb der Wartungszeiten als erbracht.
2.3 monkeytower wird mindestens die zur Erfüllung ihrer Pflichten nach 2.1 erforderlichen technischen Standards realisieren. Darüber hinaus wird sie den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und Datensicherung Rechnung tragen. Die Einbindung spezieller Dienste wird von monkeytower nur geschuldet, wenn diese in einer Anlage zu diesem Vertrag aufgeführt und gegengezeichnet sind. monkeytower ist zur einseitigen Anpassung ihrer Standards berechtigt, soweit dies zur technischen Ausführung ihrer Dienstleistung oder aus betriebswirtschaftlicher Sicht erforderlich ist und die Leistung gegenüber dem Kunden nicht unzumutbar einschränkt.
2.4 Die Pflege der Speicherinhalte des Kunden kann entweder vom Kunden selbst oder aber von monkeytower im Auftrag des Kunden durchgeführt werden. Eine Pflicht seitens monkeytower zur Kontrolle oder Pflege der gespeicherten Daten besteht nur, soweit dies in einer Anlage zu diesem Vertrag ausdrücklich vereinbart wird.
2.5 monkeytower unterhält eine Hotline, die für vertriebstechnische Fragen und Störungsmeldungen zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten, montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr, für den Kunden erreichbar ist. Dieser Dienst ist außer den Telefongebühren kostenlos. Für den Störungsdienst im Dienstleistungsbereich Housing steht zusätzlich eine kostenpflichtige 24 Stunden Hotline auch am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung. Die Nummer für diesen Dienst erhalten Sie zusammen mit Ihren Netzwerkdaten. Störungsmeldungen werden unverzüglich überprüft und bearbeitet. Ein umfangreicher Support über das zur ersten Installation und Umsetzung der Leistungen nach 2.1 notwendige Maß hinaus ist durch diesen Vertrag nicht abgedeckt.
3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vom Kunden zu zahlenden Vergütungen bestehen aus einmaligen, monatlichen, vierteljährlichen, jährlichen und variablen Entgelten, Leitungs- und Kommunikationskosten. Sie richteten sich nach der in der Vertragsanlage zu diesem Vertrag vereinbarten Preisen.
3.2 Leitungs- und Kommunikationskosten sind alle diejenigen Gebühren, die die Telekom oder ein Dritter monkeytower für die Kommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und monkeytower in Rechnung stellt bzw. die durch Verlassen des Netzes der monkeytower durch Übergang auf Telekom-Einrichtungen oder Einrichtungen Dritter verursacht werden.
3.3 monkeytower verwendet Standardverfahren zur Erfassung der durch den Kunden verursachten Datentransferleistung (Traffic). Der Kunde erkennt an, dass die erfasste und berechnete Datenmenge drei Wochen nach Rechnungsstellung nicht mehr überprüfbar ist und als durch den Kunden anerkannt gilt. Der Kunde hat Beanstandungen an einer Rechnung innerhalb einer Woche konkret schriftlich zu rügen.
3.4 monkeytower stellt dem Kunden die vereinbarten Entgelte, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Berechnung von fest vereinbarten Leistungen erfolgt im voraus. Variable Leistungen werden nach Erbringung in Rechnung gestellt.
3.5 Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen ohne Abzug von Skonto oder Rabatt zu begleichen und werden als PDF File per Email zugesandt. Sollte der Kunde den Wunsch äußern, die Rechnungen zusätzlich per Briefpost zu erhalten, wird diesem Wunsch gegen eine Kostenerstattung von 5,00 Euro je versandter Rechnung nachgegangen.
3.6 Rechnungen können alternativ auch per Abbuchungsauftrag beglichen werden. Die dementsprechenden Formulare sind per Email anzufordern oder unter http://www.monkeytower.net/lastschrift/ als PDF File herunterzuladen. Regelmäßige Entgelte unter 50 EUR, z.B. Vertragsentgelte für das Internetproviding, werden grundsätzlich im Voraus per Lastschrift von einem Girokonto des Kunden bei einer deutschen Bank oder Sparkasse abgebucht.
3.7 monkeytower ist berechtigt ihre Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten.
4 Verzugsfolgen
4.1 monkeytower ist zur Sperrung der Verfügbarkeit der Daten des Kunden sowie sämtlicher Leistungen nach 2.1 berechtigt, wenn der Kunden sich länger als sieben Tage mit der Zahlung einer vereinbarten und abgerechneten Vergütung in Verzug befindet oder die Zahlung eines überwiegenden Teils einer Rechnung endgültig verweigert hat. Unter denselben Voraussetzungen kann monkeytower den vorliegenden Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
4.2 monkeytower wird dem Kunden von einer bevorstehenden Abschaltung als auch über noch offene Rechnungen per Mail informieren. Der Kunde ist verpflichtet sich über noch offene Rechnung im monkeytower Kundenmenü bzw. durch Abfrage seines Mailpostfachs zu informieren.
4.3 Die Informationspflicht gilt als erfüllt, wenn monkeytower eine dementsprechende Mail an die vom Kunden angegebene "Email-Adresse Buchhaltung" gesandt hat.
4.4 Mit eingehenden Zahlungen werden soweit möglich, im Regelfall erst die älteste offene Rechnung beglichen.
4.5 Im Falle einer Sperrung kann die Entsperrung erst nach Wegfall des Sperrungsgrundes aufgehoben werden. Eine Entsperrung wird mit einer Zeiteinheit (15 Minuten) berechnet. Während der Sperrzeit gilt die Leistung seitens monkeytower als erbracht und berechtigt nicht zu einer Kürzung der Rechnung.
5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
5.1 Gegen Ansprüche der monkeytower kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
5.2 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, der monkeytower die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom bzw. anderer Anbieter usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von monkeytower oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten, hat monkeytower auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Derartige Verzögerungen berechtigen monkeytower, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessene Anlaufzeit, hinauszuschieben.
5.3 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
5.3.1 der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die monkeytower Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann. 5.3.2 die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. 5.4 Bei Ausfällen von Diensten, wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von monkeytower liegenden Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn monkeytower oder eine ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich die Ausfallzeit über mehr als einen Werktag erstreckt.
6 Dauer, Änderung und Kündigung des Vertrages
6.1 Als Beginn der Leistungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird bei Housingprodukten der Tag der Einstellung des/der Server ins RZ, spätestens jedoch zum vereinbarten Nutzungsbeginn angenommen, Die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aus der Vertragsanlage gilt als angenommen. Die Kündigung aus wichtigem Grund sowie nach Punkt 4 bleiben unberührt.
6.2 Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit aus der Vertragsanlage oder ansonsten zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. monkeytower kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Lastschrift einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet Service in der Kundeninformation angegebene Frist.
6.3 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses ist jeweils zum Ende der Mindestvertragslaufzeit aus der Vertragsanlage oder ansonsten zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Kunden eigene Hardware sowie Domains werden auf Wunsch sofort nach Kündigung herausgegeben. Es erfolgt jedoch grundsätzlich keine Rückvergütung, auch wenn der Kunde durch die Herausgabe der Hardware oder dem Stattgeben von KK Anträgen einen Service nicht mehr oder nicht mehr vollständig nutzten kann.
6.4 Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses eines Housingvertrages muss das Kundenequipment binnen 3 Tagen aus dem jeweiligen RZ abgeholt werden. Sollte der Kunde der monkeytower den Auftrag erteilen, dass das Equipment zugesandt werden soll, wird dieser gegen eine Aufwandsentschädigung von 69,00 Euro je Gerät erfüllt. monkeytower versendet dann innerhalb 14 Tagen Geräte bis 30 kg als versichertes Paket mit der DHL (Deutsche Post). Geräte über 30 kg können von der monkeytower nicht versandt werden.
6.5 Für Geräte die nach Ablauf von 3 Tagen noch nicht aus dem RZ abgeholt wurden und für diese auch kein Rücksendeauftrag vorliegt werden von monkeytower kostenpflichtig eingelagert.
6.6 monkeytower behält sich das Recht vor, vom Vermieterpfandrecht gebrauch zu machen.
7 Weitergabe der Dienste an Dritte
7.1 Der Kunde ist berechtigt, die Leistungen dieses Vertrages sowie der entsprechenden Anlage(n) dieses Vertrages entgeltlich an Dritte weiterzugeben.
7.2 Der Kunde muss Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einweisen.
7.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind.
8 Obliegenheiten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
8.1.1 die monkeytower - Dienste sachgerecht zu nutzen und dafür zu sorgen, dass eine unverhältnismäßige Bandbreitenbelastung unterbleibt.
8.1.2 monkeytower innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dies schließt die Übersendung von Änderungen der Rechnungsanschrift und Änderung der Kontoverbindung bei Teilnahme am Einzugsverfahren ein. Muss monkeytower eine Adress-Recherche durchführen, kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR erhoben werden.
8.1.3 monkeytower unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten.
8.1.4 Die Zugriffsmöglichkeiten auf die monkeytower-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere darauf zu achten, dass keine strafbaren, pornographischen oder erotische Inhalte bereitgehalten werden.
8.1.5 Audio- und Video Files, sowie Software die zum Download bereitgehalten werden, nicht ohne schriftliche Zustimmung von monkeytower anzubieten. Diese Beschränkung gilt nicht bei root-Servern oder kundeneigenen Servern.
8.1.6 monkeytower erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
8.1.7 nach Abgabe einer Störungsmeldung, die monkeytower durch die Überprüfung seiner Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.
8.1.8 monkeytower entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
8.1.9 das Versenden von Massen - Emails insbesondere "SPAM" zu unterlassen.
8.1.10 die ihm zur Verfügung gestellten Email-Adressen nicht weiter zu verkaufen oder sonst wie Dritten nutzbar zu machen.
8.2 Verstößt der Kunde gegen die in diesem Absatz genannten Punkte 1.1, 1.4, 1.5, 1.9 und 1.10 genannten Pflichten, ist monkeytower berechtigt, statt einer pauschalen Abrechnung eine volumenorientierte Abrechnung vorzunehmen.
8.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
8.4 Der Kunde hat eine eigene Sicherung seiner Daten zu gewährleisten. Diese hat unabhängig vom Datenbestand bei der monkeytower auf einer externen, kundeneigenen oder fremden Recheneinheit zu erfolgen. 8.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Inhalt seiner gespeicherten und bereitgestellten Daten nicht rechtswidrig ist, insbesondere nicht gegen geltendes Straf- und Ordnungswidrigkeits- oder Datenschutz recht verstößt oder Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt.
8.6 Verstößt der Kunde gegen die Pflicht nach 8.5 ist er zum Ersatz des der monkeytower entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung der monkeytower von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden verpflichtet.
8.7 Die monkeytower hat das Recht, die Verfügbarkeit der Daten des Kunden zu sperren, wenn dieser seine Obliegenheit nach 8.5 verletzt. Bei einem hinreichenden Verdacht des Verstoßes ist monkeytower zu einer vorläufigen Sperrung berechtigt. Während der Sperrzeit gilt die Leistung seitens monkeytower als erbracht und berechtigt nicht zu einer Kürzung der Rechnung.
9 Geheimhaltung, Datenschutz
9.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart gelten die der monkeytower unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
9.2 Der Vertragspartner wird hiermit gemäss § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass monkeytower seine Anschrift in Maschinen lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
9.3 Soweit sich monkeytower Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist monkeytower berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. 9.4 monkeytower steht dafür ein, dass alle Personen, die von monkeytower mit der Abwicklung dieses Vertrags betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der monkeytower Dienste nicht für ihn oder Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
9.5 Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
10 Haftung und Haftungsbeschränkung
10.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber monkeytower wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
10.2 monkeytower haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen monkeytower - Leistungen unterbleiben. monkeytower haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
10.3 monkeytower haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie die Informationen übermittelt. 10.4 Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
10.4.1 durch die Inanspruchnahme von monkeytower-Diensten,
10.4.2 durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch monkeytower,
10.4.3 durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch monkeytower,
10.4.4 durch das Unternehmen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens monkeytower,
10.4.5 oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch monkeytower nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom, beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung von monkeytower für den Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
10.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die monkeytower oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der monkeytower-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
11 Sonstiges
11.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per Mail an die vom Kunden angegebene "Email für Vertragsangelegenheiten" gesandt oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Die Kündigung wird jedoch nur wirksam, wenn monkeytower der Vertragsfortführung zu den bisherigen Bedingungen widerspricht.
12 Anzuwendendes Recht, Schlussbestimmungen
12.1 Die Parteien sind sich über den mietvertraglichen Schwerpunkt des Vertrages einig und sehen übereinstimmend mietrechtliche Regelungen als Grundlage einer ergänzenden Auslegung an. 12.2 Erfüllungsort ist Essen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von monkeytower.
12.3 Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12.4 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an monkeytower zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag andere bzw. zusätzliche Ansprechpartner benannt wurden.
12.5 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der monkeytower-Kunden gebunden.
12.6 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.